Personenkautionsversicherung

Personenkautionsversicherung
der  Bürgschaft nahe kommende Sicherheit, die der Versicherungsnehmer zu Gunsten eines Dritten, dessen Vermögensinteressen er wahrzunehmen hat, zu stellen hat. Versicherung zu Gunsten Dritter. Versicherungsfall ist eine vorsätzliche unerlaubte oder grob fahrlässige Handlung des Versicherungsnehmers zum Nachteil des Versicherten (Begünstigten).

Lexikon der Economics. 2013.

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